Ihr Vermächtnis: der Beginn eines neuen Lebens!

Ihr Vermächtnis kann das Leben schutzbedürftiger Kinder in Lateinamerika positiv verändern. Viele wachsen ohne Familie in prekären Verhältnissen auf, erleben Gewalt und kämpfen täglich ums Überleben. Durch ein Testament für die Stiftung „Unsere kleinen Brüder und Schwestern“ unterstützen Sie nachhaltig ihre Zukunft. Ihre Wünsche werden respektiert, und die letztwillige Verfügung kann jederzeit geändert werden.

Geben Sie den NPH-Kindern einen Platz in Ihrem Herzen und Ihrem letzten Willen

Wie muss ich vorgehen?

Erstellen Sie eine kostenlose Testamentvorlage und berechnen Sie die Pflichtteile.

Schreiben Sie die Testamentvorlage von Hand ab und fügen Sie Datum und Unterschrift hinzu.

Deponieren Sie das Dokument entweder bei der zuständigen Amtsstelle des Kantons, einem Notar/Rechtsanwalt oder an einem leicht auffindbaren Ort.

Testamentsvorlage

Sie können Ihr individuelles und rechtlich einwandfreies Testament kostenfrei über unsere Partnerorganisation „DeinAdieu“ erstellen.

Kostenfreie Erstberatung

Die Erbrechtsspezialisten von „DeinAdieu“ bieten eine kostenlose Erstberatung an.

Informationsveranstaltung

In Kooperation mit unserem Partnerunternehmen „DeinAdieu“ präsentieren wir online Webinare zum Thema Erbschaften und Vermächtnisse.


Machen Sie Ihre Hilfe unsterblich – den Kindern zuliebe!

Gemeinsam für Chancengleichheit

Kinder, die in bittere Not hineingeboren werden, haben aus eigener Kraft oft kaum eine Chance, ihr jemals zu entkommen. Viele sterben noch bevor sie gross werden. Indem Sie diese Kinder unterstützen, bewahren Sie sie vor Hunger, Krankheit und Armut und rüsten sie für ihr weiteres Leben. Selbst, wenn Sie nicht mehr da sind, lebt Ihre Hilfe weiter – mit einem Legat.

FAQ

Was sollte bei der Abfassung eines Testaments nicht vergessen werden?

Erwähnen Sie bitte die folgenden Informationen, wenn Sie uns in Ihr Testament aufnehmen:

Stiftung Unsere Kleinen Brüder und Schwestern
Nuestros Pequeños Hermanos – NPH
Altenhofstrasse 46
8008 Zürich

Telefon: 043 497 90 30

Was ist der Unterschied zwischen einem Vermächtnis und einer Schenkung?

Ein Vermächtnis ist eine Schenkung von beweglichem und/oder unbeweglichem Vermögen durch ein Testament. Sie kann an eine anerkannte Person oder Organisation, wie z.B. Stiftung Unsere kleinen Brüder und Schwestern, vergeben werden. Der Erblasser bleibt zu Lebzeiten alleiniger Eigentümer seines Vermögens. Das Testament wird nur im Todesfall vollstreckt.

Eine Spende hat zum Zeitpunkt der Schenkung sofortige Wirkung und ist für den Empfänger von Steuern befreit. Darüber hinaus ist eine Spende für die Spendenden steuerlich absetzbar.

Was passiert, wenn ich kein Testament mache?

Wenn Sie kein Testament aufsetzen, wird Ihr Erbe gemäss den gesetzlichen Bestimmungen aufgeteilt. Ihre Kinder (und/oder Ihr überlebender Ehepartner) werden als Ihre Erben benannt. Wenn Sie keine Kinder haben, geht Ihr Vermögen automatisch an Ihre Verwandten (bis zum grosselterlichen Stamm). Wenn Sie keine gesetzlichen Erben haben und kein Testament aufgesetzt haben, geht Ihr Erbe vollständig an den Staat.

Muss ich einen Notar konsultieren, wenn ich ein Testament mache?

Nein, Sie können auch ein eigenes Testament verfassen. Um jedoch jegliche Anfechtung oder den Verlust des holographischen (vollständig handgeschriebenen) Testaments nach Ihrem Tod zu vermeiden und angesichts der Komplexität des Erbrechts raten wir Ihnen, dies mit einem Notar oder Anwalt zu besprechen. Er wird Ihr Testament registrieren können.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Website: Schweizer Notarenverband

Kann ich entscheiden, wie mein Geld investiert wird?

Wenn Sie ein Vermächtnis zugunsten der Stiftung Unsere kleinen Brüder und Schwestern machen, kann ein Projekt (Bau, medizinische Versorgung, Bildung…) oder ein Kinderdorf Ihrer Wahl im gegenseitigen Einvernehmen bestimmt werden. Nach Ihrem Tod wird die Stiftung Unsere kleinen Brüder und SchwesternIhren Willen absolut respektieren und wie vereinbart ausführen.

Was kann ich der Stiftung «Unsere kleinen Brüder und Schwestern» hinterlassen?

Sie können neben einem Geldbetrag, Kontoguthaben oder Wertschriften auch Immobilien und persönliches Eigentum (Möbel, Schmuck, Kunstwerke, usw.) vererben. Diese werden unter den besten Bedingungen verkauft, über einen Notar oder einen Experten. Der Verkaufserlös wird, nach Abzug der Kosten, nach Ihren Wünschen den Projekten der Stiftung und/oder den Kinderdörfern in Lateinamerika zugeteilt.

Wie hoch ist die von der Stiftung «Unsere kleinen Brüder und Schwestern» gezahlte Erbschaftssteuer?

Als gemeinnützige Organisation ist unsere Stiftung steuerbefreit. Ihr Nachlass kommt somit in vollem Umfang unserer gemeinnützigen Arbeit zugute.

Kann ich mein Testament ändern?

Sie können Ihr Testament ändern, wenn Sie dies wünschen. Gültig ist Ihr letztes Testament.